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IBAN und BIC

Mit IBAN und BIC werden Bankverbindungen für den SEPA-Zahlungsverkehr einheitlich dargestellt

Das einheitliche Format bietet eine länderübergreifende Möglichkeit Kontoverbindungen bereits bei der Erfassung auf formale Richtigkeit zu prüfen. Dabei werden Tippfehler verschiedenster Art zuverlässig erkannt.

IBAN und BIC sind im SEPA-Zahlungsverkehr verpflichtend anzuwenden

Das EPC (EuropeanPaymentsCouncil) hat daher für den gesamten SEPA-Zahlungsverkehr bei der Benutzung der grundlegenden Zahlungsmethoden die Verwendung dieser Kontodarstellung zwingend vorgeschrieben.

IBAN und BIC dürfen nicht selbst "errechnet" werden

Obwohl mittlerweile verschiedenste Angebote zu finden sind, vorhandene Kontoverbindungen in der Form Kontonummer / BLZ in die Darstellung IBAN / BIC zu überführen, ist die einzig zulässige, diesbezügliche Auskunft der kontoführenden Bank und dem Kontobinhaber selbst vorbehalten. Einerseits weichen die in der IBAN benutzten BLZ zum Teil ab, andererseits können nicht alle BIC einer Bank für den Zahlungsverkehr verwendet werden.

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